AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Windcloud 4.0 GmbH für Hosting Leistungen gegenüber Verbrauchern („AGB Hosting Verbraucher“)

§ 1 Geltungsbereich

  • (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB Hosting Verbraucher“) finden für die Erbringung unserer Leistungen durch uns, der Windcloud 4.0 GmbH, Lecker Straße 7, 25917 Enge-Sande (im Folgenden der „Anbieter), gegenüber Ihnen als Kunde (nachfolgend „Kunde“) bei jedem Vertragsschluss über unsere Leistungen „Start“, „Brise“, „Sturm“ und „Orkan“ Anwendung.

  • (2) Diese AGB Hosting Verbraucher gelten nur, wenn der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) ist, also das Geschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

  • § 2 Vertragsgegenstand

  • (1) Der Anbieter überlässt dem Kunden den vertraglich vereinbarten, mengenmäßig in Gigabyte (GB) oder Terrabyte (TB) beschriebenen Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium des Anbieters zur Nutzung im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen.

  • (2) Der Anbieter wird dem Kunden je nach Vereinbarung einen virtuellen Server, soweit vereinbart mit einem eigenen Host-Namen, dem die je nach dem gebuchten Paket nutzbare Speicherkapazität zugewiesen ist, zur Verfügung stellen.

  • (3) Der Anbieter wird die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet verschaffen, gewähren und aufrechterhalten, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außen stehenden Rechnern im Internet (Clients) mittels der Protokolle (https, WebDav) in dem jeweilig anwendbaren Protokoll an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden. Die Leistungen des Anbieters bei der Übermittlung von Daten beschränken sich dabei allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Anbieter betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server.

  • (4) Der Anbieter schuldet ein Bemühen, dass die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten im World Wide Web über die vom Anbieter unterhaltenen Server und das daran angeschlossene Internet vom Nutzer rund um die Uhr weltweit abrufbar sind. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs zu den Daten, soweit nicht ausschließlich das vom Anbieter betriebene Netz einschließlich der Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt wird.

  • (5) Der Kunde darf die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Leistungen Dritten nicht zur gewerblichen Nutzung überlassen.

  • § 3 Geschwindigkeit und Verfügbarkeit des Servers

  • (1) Der Anbieter stellt durch eine dem Stand der Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung zu dem nächsten Internet-Knoten sicher, dass eine möglichst hohe Datenübertragungsgeschwindigkeit für Benutzer erreicht wird.

  • (2) Die Verfügbarkeit der Server beträgt für Web-Services 99,95 % im Jahresmittel.

  • (3) Zur verfügbaren Nutzung (Verfügbarkeit gegeben) zählen auch die Zeiträume während

  • (a) Störungen in oder aufgrund des Zustandes von nicht vom Anbieter oder seinen Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen technischen Infrastruktur;

  • (b) einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch;

  • (c) Störung, die durch höhere Gewalt verursacht werden;

  • (c) Wartungsarbeiten gemäß Abs. 4.

  • (4) Wartungsarbeiten finden jeweils freitags im Zeitfenster von 00:00 bis 06:00 MEZ statt.

  • § 4 Pflichten des Kunden; Folgen von Pflichtverstößen

  • (1) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen Inhalte, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzen, abzulegen (insbesondere keine Inhalte, die gegen Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstoßen). Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Anbieters oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten nicht gefährden.

  • Der Kunde wird die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Ressourcen insbesondere nicht für folgende Handlungen einsetzen: unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking); Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B. DoS-/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing); Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port Scanning); Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt, oder sonst ein Erlaubnistatbestand gegeben ist; Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware; Betreiben von sog. P2P-Tauschbörsen, Download-Services oder Streaming-Diensten, über die eventuell urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt verbreitet werden können; Zurverfügungstellen von Links, die auf P2P-Tauschbörsen, Download-Services, Streaming-Dienste oder deren Inhalte verweisen.

  • (2) Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Providers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Providers abgelegter Daten, so kann der Provider diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Provider auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Der Provider wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

  • (3) Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen den Anbieter auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist der Anbieter berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Anbieter wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

  • (4) Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann vom Anbieter ein neues Passwort zugeteilt. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.

  • (5) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und/oder datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

  • (6) Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Pflichten dieses § 4, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des dem Anbieter entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung des Anbieters von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche des Anbieters, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

  • § 5 Vergütung

  • (1) Die Vergütung für die durch den Anbieter zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem ausgewählten Leistungspaket. Ist eine Vergütung mit dem Kunden nicht vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten des Anbieters. Für Leistungen, die typischerweise nach Aufwand abgerechnet werden (z.B. Programmiertätigkeiten, Support), gelten die jeweils gültigen Manntagessätze/-stundensätze des Anbieters.

  • (2) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten und wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.

  • (3) Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich in Rechnung stellen. Mangels anderweitiger Vereinbarung ist die Vergütung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Anbieter.

  • (4) Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 5 (fünf) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung höherer Zinsen und/oder eines weiteren Schadens vor.

  • § 6 Vertragsdauer; Kündigung

  • (1) Wählt der Kunde eine jährliche Abrechnung, beträgt die Mindestvertragslaufzeit ein Jahr; der Vertrag kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt werden, sonst verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Wählt der Kunde eine monatliche Abrechnung, beträgt die Mindestvertragslaufzeit einen Monat; der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden, sonst verlängert er sich jeweils um einen weiteren Monat.

  • (2) Jede Kündigung bedarf der Schrift- oder Textform.

  • (3) Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere in jedem Fall vor, in dem

  • (a) der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;

  • (b) der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf der Anbieter jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen;

  • (c) der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen des Anbieters das Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch den Anbieter nicht unverzüglich abstellt.

  • (4) Eine Kündigung des Vertrages gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichend Zeit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter ernsthaft und endgültig verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder sie dem Kunden aus anderen Gründen unzumutbar ist.

  • (5) Eine Kündigung wegen einer nur unerheblichen Hinderung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist ausgeschlossen.

  • (6) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Anbieter dem Kunden die auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung zum Abruf zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Anbieters bleiben unberührt.

  • § 7 Allgemeine Haftung

  • (1) Die Haftung des Anbieters für Schäden aufgrund der Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit richtet sich nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes.

  • (2) Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen des Anbieters oder Dritten, für die der Anbieter haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für den Anbieter möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.

  • (3) Soweit in den Absätzen 1 bis 3 nicht anders vereinbart, haftet der Anbieter im Übrigen – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der im Folgenden Bestimmungen unter Buchst. (a) und (b):

  • (a) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Anbieters jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.

  • (b) Die sich aus Buchst. (a) ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

  • (4) Soweit die Haftung gegenüber dem Anbieter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  • § 5 Beanstandung / Online Streitbelegung

  • Sollten Sie Anlass zu einer Beanstandung haben, können Sie auf der von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Internetseite zur Online-Streitbeilegung Ihre Beschwerde eingeben. Ihre Beschwerde wird dann an uns weitergeleitet. Bitte rufen Sie dafür folgenden Link auf und folgen Sie den Anweisungen dort: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

  • § 6 Verbraucherschlichtung

  • An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der Windcloud 4.0 GmbH für Hosting Leistungen („AGB Hosting“)


    § 1 Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB Hosting“) finden für die Erbringung unserer Leistungen durch uns, der Windcloud 4.0 GmbH, Lecker Straße 7, 25917 Enge-Sande (im Folgenden der „Anbieter), gegenüber Ihnen als Kunde (nachfolgend „Kunde“) bei jedem Vertragsschluss über unsere Leistungen „Start“, „Brise“, „Sturm“ und „Orkan“ Anwendung.

    2. Diese AGB Hosting des Anbieters gelten ausschließlich. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen AGB Hosting abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn der Anbieter hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt. Diese AGB Hosting gelten auch dann, wenn der Anbieter eine Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.

    3. Diese AGB Hosting gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


    § 2 Vertragsgegenstand

    1. Der Anbieter überlässt dem Kunden den vertraglich vereinbarten, mengenmäßig in Gigabyte (GB) oder Terrabyte (TB) beschriebenen Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium des Anbieters zur Nutzung im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen.

    2. Der Anbieter wird dem Kunden je nach Vereinbarung einen virtuellen Server, soweit vereinbart mit einem eigenen Host-Namen, dem die je nach dem gebuchten Paket nutzbare Speicherkapazität zugewiesen ist, zur Verfügung stellen.

    3. Der Anbieter wird die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet verschaffen, gewähren und aufrechterhalten, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außen stehenden Rechnern im Internet (Clients) mittels der Protokolle (https, WebDav) in dem jeweilig anwendbaren Protokoll an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden. Die Leistungen des Anbieters bei der Übermittlung von Daten beschränken sich dabei allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Anbieter betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server.

    4. Der Anbieter schuldet ein Bemühen, dass die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten im World Wide Web über die vom Anbieter unterhaltenen Server und das daran angeschlossene Internet vom Nutzer rund um die Uhr weltweit abrufbar sind. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs zu den Daten, soweit nicht ausschließlich das vom Anbieter betriebene Netz einschließlich der Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt wird.

    5. Der Kunde darf die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Leistungen Dritten nicht zur gewerblichen Nutzung überlassen.

    § 3 Geschwindigkeit und Verfügbarkeit des Servers

    1. Der Anbieter stellt durch eine dem Stand der Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung zu dem nächsten Internet-Knoten sicher, dass eine möglichst hohe Datenübertragungsgeschwindigkeit für Benutzer erreicht wird.

    2. Die Verfügbarkeit der Server beträgt für Web-Services 99,95 % im Jahresmittel.

    3. Zur verfügbaren Nutzung (Verfügbarkeit gegeben) zählen auch die Zeiträume während

      1. Störungen in oder aufgrund des Zustandes von nicht vom Anbieter oder seinen Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen technischen Infrastruktur;

      2. einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch;

      3. Störung, die durch höhere Gewalt verursacht werden;

      (c) Wartungsarbeiten gemäß Abs. 4.

    4. Wartungsarbeiten finden jeweils freitags im Zeitfenster von 00:00 bis 06:00 MEZ statt.


    § 4 Pflichten des Kunden; Folgen von Pflichtverstößen

    1. Sollte es bei der Nutzung des Servers zu Störungen kommen, so wird der Kunde den Anbieter von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

    2. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen Inhalte, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzen, abzulegen (insbesondere keine Inhalte, die gegen Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstoßen). Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Anbieters oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde wird die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Ressourcen insbesondere nicht für folgende Handlungen einsetzen: unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking); Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B. DoS-/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing); Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port Scanning); Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt, oder sonst ein Erlaubnistatbestand gegeben ist; Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware; Betreiben von sog. P2P-Tauschbörsen, Download-Services oder Streaming-Diensten, über die eventuell urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt verbreitet werden können; Zurverfügungstellen von Links, die auf P2P-Tauschbörsen, Download-Services, Streaming-Dienste oder deren Inhalte verweisen.

    3. Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Providers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Providers abgelegter Daten, so kann der Provider diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Provider auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Der Provider wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

    4. Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen den Anbieter auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist der Anbieter berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Anbieter wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

    5. Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann vom Anbieter ein neues Passwort zugeteilt. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu

      zu vergeben.

    6. Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und/oder datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

    7. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Pflichten dieses § 3, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des dem Anbieter entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung des Anbieters von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche des Anbieters, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.


    § 5 Vergütung

    1. Die Vergütung für die durch den Anbieter zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem ausgewählten Leistungspaket. Ist eine Vergütung mit dem Kunden nicht vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten des Anbieters. Für Leistungen, die typischerweise nach Aufwand abgerechnet werden (z.B. Programmiertätigkeiten, Support), gelten die jeweils gültigen Manntagessätze/-stundensätze des Anbieters.

    2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten und wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.

    3. Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich in Rechnung stellen. Mangels anderweitiger Vereinbarung ist die Vergütung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Anbieter.

    4. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 (neun) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Ferner kann der Anbieter dem Kunden eine Pauschale in Höhe von 40 Euro berechnen. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung höherer Zinsen und/oder eines weiteren Schadens vor. Die Pauschale nach Satz 2 wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Etwaige Ansprüche auf Fälligkeitszinsen insbesondere gegenüber Kaufleuten nach § 353 HGB bleiben unberührt.

    5. Der Anbieter ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn dem Anbieter nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Anbieters durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.


    § 6 Vertragsdauer; Kündigung

    1. Wählt der Kunde eine jährliche Abrechnung, beträgt die Mindestvertragslaufzeit ein Jahr; der Vertrag kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt werden, sonst verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Wählt der Kunde eine monatliche Abrechnung, beträgt die Mindestvertragslaufzeit einen Monat; der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden, sonst verlängert er sich jeweils um einen weiteren Monat.

    2. Jede Kündigung bedarf der Schrift- oder Textform.

    3. Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere in jedem Fall vor, in dem

      1. der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;

      2. der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf der Anbieter jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen;

      3. der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen des Anbieters das Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch den Anbieter nicht unverzüglich abstellt.

    4. Eine Kündigung des Vertrages gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichend Zeit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter ernsthaft und endgültig verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder sie dem Kunden aus anderen Gründen unzumutbar ist.

    5. Eine Kündigung wegen einer nur unerheblichen Hinderung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist ausgeschlossen.

    6. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Anbieter dem Kunden die auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung zum Abruf zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Anbieters bleiben unberührt.


    § 7 Sach- und Rechtsmängel

    1. Der Anbieter leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt der Anbieter nach seiner Wahl dem Kunden eine neue, mangelfreie Leistung oder beseitigen den Mangel.

    2. Als Mangelbeseitigung i.S.d. Abs. 3 gilt auch, wenn der Anbieter dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.

    3. Der Anbieter haftet nicht für Mängel, soweit diese dem Kunden zuzurechnen sind, es sei denn der Kunde weist nach, dass der Mangel hierauf nicht beruht.

    4. Bei Rechtsmängeln leistet der Anbieter zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft der Anbieter nach seiner Wahl dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der vereinbarten, ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Leistung. Die Leistung gilt als gleichwertig, wenn und soweit dadurch die geschuldete Funktionalität nicht erheblich beeinträchtigt wird.

    5. Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich oder in Textform und umfassend. Er ermächtigt den Anbieter hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Wird der Kunde verklagt, stimmt er sich mit dem Anbieter ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit seiner Zustimmung vor.

    6. Aus sonstigen Pflichtverletzungen durch den Anbieter kann der Kunde Rechte nur herleiten, wenn

    er diese gegenüber dem Anbieter schriftlich oder in Textform gerügt und ihm eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die in § 8 festgelegten Grenzen.


    § 8 Allgemeine Haftung

    1. Die Haftung des Anbieters für Schäden aufgrund der Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit richtet sich nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes.

    2. Bei der Überlassung des Speicherplatzes auf dem Server schließt der Anbieter jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Servers aus.

    3. Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen des Anbieters oder Dritten, für die der Anbieter haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für den Anbieter möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.

    4. Soweit in den Absätzen 1 bis 3 nicht anders vereinbart, haftet der Anbieter im Übrigen – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der im Folgenden Bestimmungen unter Buchst. (a) und (b):

      1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Anbieters jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.

      2. Die sich aus Buchst. (a) ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

    5. Soweit die Haftung gegenüber dem Anbieter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


    § 9 Geheimhaltung und Datenschutz

    1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen („Betriebsgeheimnisse“) des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrags zu verwenden. Zu unseren Betriebsgeheimnissen gehören auch die Vertragsgegenstände und die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen.

    2. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch einen Vertragspartner bereits offenkundig oder der anderen Vertragspartei bekannt waren; (ii) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner ohne Verschulden der anderen Vertragspartei offenkundig geworden sind; (iii) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iv) die von einer Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, entwickelt worden sind; (v) die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert den

      Vertragspartner hierüber unverzüglich und unterstützt ihn in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen; oder (vi) soweit dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrags gestattet ist.

    3. Die Vertragspartner halten die Regeln des Datenschutzes ein. Sofern der Kunde die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter nicht ausschließen kann, werden die Vertragspartner einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen.


    § 10 Schlussbestimmungen

    1. Der Anbieter berechtigt, Dritte als Unterauftragnehmer heranzuziehen.

    2. Erfüllungsort ist Enge-Sande, Deutschland.

    3. Sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden Enge-Sande, Deutschland. Der Anbieter ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

    4. Die Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.